Themenabend “Jung und Alt gemeinsam in die Zukunft”

Am 6. November 2017 informierten sich interessierte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Büron, Knutwil-St. Erhard, Schlierbach und Triengen von Regierungspräsident Guido Graf und vom JCVP-Präsident Elias Meier zum Thema Jung und Alt gemeinsam in die Zukunft.

Regierungspräsident Guido Graf zeigte auf, dass die demographische Entwicklung im Kanton Luzern für alle Kantonsbewohner zu einer grossen Herausforderung wird, da die arbeitende Bevölkerung immer kleiner wird. Der Mangel an qualifizierten Fachkräften wird sich weiter verschärfen und es sind innovative Lösungen gesucht. „Die Entwicklung, dass die Bevölkerung immer älter wird, sollte aber auch als Chance im Arbeitsmarkt genutzt werden“.

Für Elias Meier ist die demographische Entwicklung ebenfalls ein Kernanliegen. Das vorhandene Wissen und Können der aktiven Generation muss aus seiner Sicht zwingend erhalten und für kommende Generationen genutzt werden. Die Digitalisierung und neue Technologien werden den Arbeitsmarkt stark verändern. „Es braucht gut ausgebildete Fachkräfte, jüngere und ältere, um diese Veränderungen zu bewältigen“.

In einem interessanten Podiumsgespräch wurden Stellungnahmen abgegeben und Fragen von den Anwesenden beantwortet. Beide Referenten betonen zum Schluss, dass es Solidarität und Verständnis für einander braucht. „Es darf nicht sein, dass die Altersgruppen gegeneinander ausgespielt werden – es geht nur metenand ond förenand“.

Mit einem grossen Applaus wurden die Referenten von den Anwesenden verabschiedet. Der nächste Anlass der Gemeinden Büron, Geuensee, Knutwil-St. Erhard, Schlierbach und Triengen findet am 5. November 2018 in Schlierbach statt.

Edgar Fischer, Büron

 

Zeitungsartikel Surseerwoche zum Themenabend “Jung und Alt gemeinsam in die Zukunft”:

SurseerWoche: Verbringt mehr Zeit miteinander

Leserbrief: Kinderkrippen: Arbeitgeber sollen ebenfalls Beiträge zahlen

«Arbeitgeber fordern Kita-Offensive», Ausgabe vom 9. Oktober

Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat durchaus recht: Es handelt sich beim Ausbau von Kinderkrippen und Tagesschulen um eine Infrastrukturleistung, für welche der Bund finanziell zuständig ist. Ende Januar 2019 läuft die zweite Verlängerung des Impulsprogramms des Bundes für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen (Anschubfinanzierung) aus. Diese nicht noch einmal zu verlängern, wäre fahrlässig, da sowohl der Bedarf nach neuen Plätzen als auch Gesuche um Anschubfinanzierung für neue Angebote noch immer zunehmen.

Stehen erst einmal genügend Plätze zur Verfügung, dreht sich die Finanzierungsfrage noch um die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Dabei sollte die Subjektfinanzierung zum Tragen kommen, bei welcher Eltern die Gesamtkosten tragen, jedoch abhängig von Einkommen sowie Pensum der Erwerbstätigkeit oder Aus- und Weiterbildung unterschiedlich hoch subventioniert werden. Dies führt dazu, dass sich die Angebote mehr den Bedürfnissen der Familien angleichen und die Qualität der Angebote nicht einem Preiskampf zum Opfer fällt.

Zu den Subventionen sollten nebst Kanton und Gemeinde unbedingt auch die Arbeitgeber einen Beitrag leisten – auch wenn der Arbeitgeberverband dies nicht so sieht. Immerhin sind die Arbeitgeber Profiteure der dadurch zusätzlich zur Verfügung stehenden Fachkräfte. In einigen Teilen der Westschweiz (zum Beispiel im Waadtländer Modell) ist diese finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber bereits Realität, indem jeder Arbeitgeber einen gewissen Teil der Lohnsumme als Arbeitgeberbeitrag einschiesst. In der Deutschschweiz ist der Elternbeitrag mitunter deshalb mit durchschnittlich zwei Dritteln der Vollkosten denn auch deutlich höher als in der Westschweiz mit einem Drittel der Vollkosten. Viele Arbeitgeber im Kanton Luzern beteiligen sich bereits jetzt auf freiwilliger Basis an der familienergänzenden Kinderbetreuung. Anders als der Arbeitgeberverband scheinen sie gewillt, dem Fachkräftemangel durch die Mitfinanzierung von familienergänzender Kinderbetreuung entgegenzuwirken.

Elias Meier, Vorstandsmitglied JCVP Kanton Luzern, Oberkirch

Luzernerzeitung, 11. Oktober 2017

Altersreform 2020: Mein Plan B

Die Altersreform 2020 ist am Sonntag, 24. September 2017 an der Urne gescheitert. Nun sind neue Lösungen gefragt. Folgendes wünsche ich mir von unseren Parlamentariern als neuer Plan, um die Renten zu reformieren.

1. Säule: AHV

Ausgaben

Rentenalter

Das Rentenalter soll flexibel gewählt werden können. In der AHV wird die bestehende Abstufung für Frührentner weitergeführt. Die Prozentwerte sind zu überprüfen und an aktuelle Gegebenheiten (z.B. Renteneintritt zwischen 63 und 67) anzupassen. Wird die Möglichkeit wahrgenommen, länger zu arbeiten, so sinken die Ausgaben in der AHV.

Minimalrente

Ein Ausbau der AHV Rente für alle (70.- CHF) wurde vom Volk bei der Abstimmung über die Altersreform 2020 am 24. September 2017 als nicht sinnvoll bewertet. Ein Ausbau der AHV Rente ist aber gerade für jene ohne 2. und 3. Säule wichtig und richtig! Die AHV Minimalrente ist deshalb moderat zu erhöhen. Diese Massnahme wirkt genau bei jenen Rentnern, bei welchen das Geld knapp ist.

Ehepaarplafond

Dieser ungerechte Rentenklau bei den Ehepaaren gehört bereinigt, und zwar schon lange. Dies hat auch das Volk zum Ausdruck gebracht bei der knappen Ablehnung der “Heiratsstrafe-Initiative” der CVP nur aufgrund unglücklicher Formulierung.

Eine vollständige Aufhebung ist aus finanziellen Gründen wohl nicht mehrheitsfähig, aber die vollständige Aufhebung des Ehepaarplafonds bei der direkten Bundessteuer sowie eine Erhöhung des AHV-Plafonds von 150% auf 175% sollte möglich sein.

Einnahmen

Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO

Die Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO sollen erhöht und je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden. Dies ist mitunter die fairste Variante, um die AHV längerfristig auf Kurs zu halten, da jeder Arbeitnehmer anteilsmässig nach seinen Möglichkeiten einen Beitrag leistet.

Mehrwertssteuer

Auf ein Erhöhen der Mehrwertssteuer ist zu verzichten. Die Mehrwertssteuer ist eine unfaire Steuer, welche vorwiegend den Mittelstand, Familien sowie Rentner belastet. Die Grundausgaben pro Haushalt dürften für alle Einkommensschichten ungefähr gleich sein; eine Packung Staubsaugerbeutel kostet ca. 8.50 CHF und ein Pfünderli kostet ca. 1.50 CHF, und zwar egal wie viel man verdient. Eine Erhöhung der Mehrwertssteuer straft also genau die, welche entlastet werden sollen.

 

 

2. Säule: Pensionskasse

Ausgaben

Rentenalter und Umwandlungssatz

Das Rentenalter muss entpolitisiert werden; unter sich ständig verändernden Verhältnissen ist es nicht sinnvoll, das Volk immer wieder darüber abstimmen zu lassen, wer wann Pensioniert werden soll. Bei der Einführung der AHV im Jahr 1948 lag die Lebenserwartung in der Schweiz bei 65 Jahren (Männer) resp. 69 Jahren (Frauen) – inzwischen ist die Lebenserwartung auf 81 Jahre (Männer) resp. 85 Jahre (Frauen) gestiegen.

Das Rentenalter sollte für Frauen und Männer gleich sein und flexibel gewählt werden können. Der Umwandlungssatz für das angesparte Alterskapital in der 2. Säule passt sich dabei der Lebenserwartung an und wird beim Zeitpunkt des Renteneintritts berechnet. Mit steigender Lebenserwartung ändern sich somit auch Rentenalter und oder Umwandlungssatz.

Beispiele:
Renteneintritt mit 62 Jahren bei einer Lebenserwartung von 83.2 Jahren.
Umwandlungssatz = 100% / (83.2 – 63) = 4.95%
Renteneintritt mit 66 Jahren bei einer Lebenserwartung von 83.2 Jahren.
Umwandlungssatz = 100% / (83.2 – 67) = 6.17%

Quelle: https://www.srf.ch/news/infografik/die-lebenserwartung-steigt-das-rentenalter-bleibt

Einnahmen

Lohnbeiträge ans BVG

Die Lohnbeiträge ans BVG sind in einem gewissen Masse zu nivellieren. Ausserdem ist die Aufteilung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu überprüfen. Momentan werden diese geteilt getragen. Sinnvoll wäre es, wenn junge Arbeitnehmer bei der Beitragszahlung entlastet werden würde, da diese durch Ausbildung und Familie oftmals grössere Belastungen tragen. Ältere Arbeitnehmer hingegen könnten einen grösseren Teil der Beiträge selber tragen, um dem Problem der Altersarbeitslosigkeit vorzubeugen.

Bisher:

Altersjahr Prozentsatz des koordinierten Lohnes
25-34 7%
35-44 10%
45-54 15%
55-65 18%

Zukünftig (Beispielswerte)

Altersjahr Beiträge Arbeitnehmer Beiträge Arbeitgeber
25-34 1.0% 6.0%
35-44 4.0% 6.0%
45-54 9.0% 6.0%
55-65 12.0% 6.0%