Bei einem Ja herrscht Planungssicherheit

Mein Leserbrief zur eidgenössischen Abstimmung über die AHV-Steuervorlage (Staf) am 19. Mai

Die Vorlage hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Kantone. Luzern hat die Hausaufgaben gemacht. Während es mancherorts zu grösseren Anpassungen kommt, bleiben die Veränderungen bei uns überschaubar. Ganz ohne Sonderregelungen für Statusgesellschaften ist Luzern als Standort für Unternehmen schon heute attraktiv. Ein Ja lohnt sich trotzdem. Da im Zuge der Vorlage international nicht mehr akzeptierte Steuerregeln abgeschafft werden, herrscht für die Unternehmen in Zukunft endlich wieder Planungs- und Rechtssicherheit. Aus Luzerner Sicht sind zudem die Anpassungen beim nationalen Finanzausgleich (NFA) von Bedeutung. Mit der Reform werden (endlich) jene Fehlanreize beseitigt, die in den vergangenen Jahren besonders in unserem Kanton zu massiv tieferen NFA-Beiträgen führten. Sinnvoll ist die Vorlage auch, weil damit gleich zwei wichtige Reformen in Angriff genommen werden. Nebst der Anpassung des Steuersystems sieht die Vorlage auch einen jährlichen und dringend notwendigen Zustupf an die AHV vor. Dies gibt uns Zeit, um auch dort eine umfassende Reform vorzunehmen.

Elias Meier, Präsident JCVP Kanton Luzern, Oberkirch

Das Geldspielgesetz und seine gefährlichen Folgen

Ein Artikel aus dem JCVP Magazin Jmpuls von Elias Meier:
Am 10. Juni 2018 stimmen wir über das Referendum zum Geldspielgesetz (GSG) ab. Erwirkt haben diese Referendumsabstimmung die Schweizer Jungparteien von ganz links bis ganz rechts. Stein des Anstosses sind die im GSG vorgesehenen Netzsperren, welche ein Novum in der Schweiz wären.

Bis vor 20 Jahren war Geldspiel in der Schweiz, mit Ausnahme von einigen Kurorten, verboten. Das Spielbankgesetz schuf im Jahr 1998 die Grundlage, welche Casinos in der Schweiz unter strenger Regulierung erlaubte. Ausschlaggebend für diesen Entscheid war – wie könnte es anders sein – die Aussicht auf das schnelle Geld; nicht etwa nur aus Sicht der Spieler an Roulette-Tischen, sondern auch der Schweizer Parlamentarier mit Blick auf die Bundeskasse! Mit Erfolg: 300 Millionen Franken spült das Geldspiel jährlich in die Bundeskasse. Mit dem neuen Geldspielgesetz soll das Spielbankgesetz modernisiert und neu auch auf Angebote im Internet ausgeweitet werden.

Die vom Bundesrat ins Feld geführten Argumente für das neue Geldspielgesetz betreffen vor allem…
…die Sicherung des alljährlichen Milliardenbetrags für AHV/IV, Kultur, Soziales und Sport
…die Stärkung von Prävention und Schutz vor Spielsucht
…den verstärkten Kampf gegen Manipulationen bei Sportwetten und Geldwäscherei
…die steuerliche Befreiung von Spielgewinnen
…die Ausweitung des Gesetzes auf den Online-Markt

Insgesamt alles Argumente, welche auf den ersten Blick gut klingen, bei genauerem Hinschauen aber einige Fragen aufwerfen und am neuen Geldspielgesetz zweifeln lassen.

Die alljährlichen Milliardenbeträge für AHV/IV, Kultur, Soziales und Sport sollen durch die Vergabe von verpflichtenden Konzessionen gesichert werden. Würde man jedoch wie z.B. in Dänemark auch ausländische Anbieter konzessionieren, könnte man diese Beiträge an unsere Sozialwerke markant erhöhen. Mit der Verpflichtung von Spielbanken und Lotteriegesellschaften, spielsüchtige Personen vom Spielbetrieb auszuschliessen, will man Prävention und Schutz vor Spielsucht stärken. Auf die Forderung von Präventionsexperten, eine nationale Experten-Kommission für Spielsucht sowie eine zweckgebundene Abgabe zuhanden der Kantone zur Finanzierung der Kosten für die Spielsuchtbekämpfung zu schaffen, wurde aber leider verzichtet. Für die Bekämpfung von Manipulationen bei Sportwetten sowie Geldwäscherei werden neue Strafbestimmungen geschaffen und eine bessere Zusammenarbeit mit anderen Staaten soll angestrebt werden.
Über die Steuerfreiheit von Lottogewinnen von bis zu einer Million Franken lässt sich streiten, vor allem, weil dadurch die Attraktivität von Geldspielen gefördert und damit die Abgaben zugunsten der Allgemeinheit (AHV/IV, gemeinnützige Zwecke) erhöht werden sollen. Höhere Abgaben sind nur mit höheren Gewinnen der Anbieter möglich, was wiederum nur auf Kosten höherer Verluste durch Spielende funktioniert. Es liegt auf der Hand, was dies für die Prävention gegen Spielsucht oder die negativen finanziellen Konsequenzen für Spielende bedeutet.

Der umstrittenste Punkt ist jedoch die Bedeutung des GSG für die Freiheit im Internet. Die Öffnung des Schweizer Markts für Geldspiele im Internet ist längst an der Zeit. Mit dem GSG dürfen jedoch nur Anbieter mit einer Konzession für ein physisches Casino in der Schweiz Online-Angebote betreiben. Reine OnlineCasinos sind verboten und ausländische Anbieter werden durch Netzsperren vom Markt ausgeschlossen. Gemäss Bundesrat fehle die Handhabe zur Regulierung für ausländische Anbieter. Es sei nicht möglich diese zu verpflichten aus ihren Gewinnen einen Teil für das Gemeinwohl der Schweiz abzugeben und etwas gegen Spielsucht, Betrug und Geldwäscherei zu unternehmen. Das Argument trügt aber:
Die vorgesehenen Netzsperren dienen vorrangig der Sicherung von Geldern, welche bisher an ausländische Anbieter geflossen sind und nicht dem Schutz vor Spielsucht, Betrug und Geldwäscherei. Solche Sperren sind mit wenigen Klicks spielend leicht zu umgehen, ohne dass man sich damit strafbar macht. Schwierig dürfte es einzig beim Versteuern der durch die Umgehung der Sperre gemachten Gewinne werden, denn diese Möglichkeit ist nicht vorgesehen.

Eine staatlich verordnete Zensur ist ein schwerer Eingriff in die Funktionsweise des Internets und wirft ein übles Licht auf unseren demokratischen Rechtsstaat. Eine solche Internet-Zensur kennen wir
bisher nur aus Ländern wie Nordkorea, China oder Russland. Das GSG schafft ein Präjudiz für staatliche Eingriffe wie sie die demokratische Schweiz besser unterlassen sollte. Der Schaden, der dadurch angerichtet werden könnte, geht weit über das Thema Geldspiele hinaus. Wie lange wird es dauern, bis man z. B. Netflix sperrt, um unter dem Vorwand des Jugendschutzes die Abo-Gelder in der Schweiz zu halten? Wann wird Zalando ein Riegel geschoben mit dem vermeintlichen Argument der Prävention vor OnlineShopping-Sucht, wobei man eigentlich verlorenen Gewinnen nachtrauert?

Die sinnvolle Lösung sind nicht Netzsperren, sondern dass die ausländischen Online-Angebote integriert und die entsprechenden Unternehmen reguliert und besteuert werden. Für unsere Gesellschaft – dank Mehreinnahmen für unsere Sozialwerke. Für Spielsüchtige – durch tatsächliche und effektive Prävention und Schutz mit griffigen Massnahmen. Für das freie Internet – ohne Netzsperren, welche mit wenigen Klicks umgangen werden können. Deshalb sage ich am 10. Juni aus Überzeugung NEIN zum Geldspielgesetz
(GSG)!

Die JCVP Schweiz wird an der Delegiertenversammlung vom 14. April ihre Parole fassen.

 

Altersreform 2020: Mein Plan B

Die Altersreform 2020 ist am Sonntag, 24. September 2017 an der Urne gescheitert. Nun sind neue Lösungen gefragt. Folgendes wünsche ich mir von unseren Parlamentariern als neuer Plan, um die Renten zu reformieren.

1. Säule: AHV

Ausgaben

Rentenalter

Das Rentenalter soll flexibel gewählt werden können. In der AHV wird die bestehende Abstufung für Frührentner weitergeführt. Die Prozentwerte sind zu überprüfen und an aktuelle Gegebenheiten (z.B. Renteneintritt zwischen 63 und 67) anzupassen. Wird die Möglichkeit wahrgenommen, länger zu arbeiten, so sinken die Ausgaben in der AHV.

Minimalrente

Ein Ausbau der AHV Rente für alle (70.- CHF) wurde vom Volk bei der Abstimmung über die Altersreform 2020 am 24. September 2017 als nicht sinnvoll bewertet. Ein Ausbau der AHV Rente ist aber gerade für jene ohne 2. und 3. Säule wichtig und richtig! Die AHV Minimalrente ist deshalb moderat zu erhöhen. Diese Massnahme wirkt genau bei jenen Rentnern, bei welchen das Geld knapp ist.

Ehepaarplafond

Dieser ungerechte Rentenklau bei den Ehepaaren gehört bereinigt, und zwar schon lange. Dies hat auch das Volk zum Ausdruck gebracht bei der knappen Ablehnung der “Heiratsstrafe-Initiative” der CVP nur aufgrund unglücklicher Formulierung.

Eine vollständige Aufhebung ist aus finanziellen Gründen wohl nicht mehrheitsfähig, aber die vollständige Aufhebung des Ehepaarplafonds bei der direkten Bundessteuer sowie eine Erhöhung des AHV-Plafonds von 150% auf 175% sollte möglich sein.

Einnahmen

Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO

Die Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO sollen erhöht und je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden. Dies ist mitunter die fairste Variante, um die AHV längerfristig auf Kurs zu halten, da jeder Arbeitnehmer anteilsmässig nach seinen Möglichkeiten einen Beitrag leistet.

Mehrwertssteuer

Auf ein Erhöhen der Mehrwertssteuer ist zu verzichten. Die Mehrwertssteuer ist eine unfaire Steuer, welche vorwiegend den Mittelstand, Familien sowie Rentner belastet. Die Grundausgaben pro Haushalt dürften für alle Einkommensschichten ungefähr gleich sein; eine Packung Staubsaugerbeutel kostet ca. 8.50 CHF und ein Pfünderli kostet ca. 1.50 CHF, und zwar egal wie viel man verdient. Eine Erhöhung der Mehrwertssteuer straft also genau die, welche entlastet werden sollen.

 

 

2. Säule: Pensionskasse

Ausgaben

Rentenalter und Umwandlungssatz

Das Rentenalter muss entpolitisiert werden; unter sich ständig verändernden Verhältnissen ist es nicht sinnvoll, das Volk immer wieder darüber abstimmen zu lassen, wer wann Pensioniert werden soll. Bei der Einführung der AHV im Jahr 1948 lag die Lebenserwartung in der Schweiz bei 65 Jahren (Männer) resp. 69 Jahren (Frauen) – inzwischen ist die Lebenserwartung auf 81 Jahre (Männer) resp. 85 Jahre (Frauen) gestiegen.

Das Rentenalter sollte für Frauen und Männer gleich sein und flexibel gewählt werden können. Der Umwandlungssatz für das angesparte Alterskapital in der 2. Säule passt sich dabei der Lebenserwartung an und wird beim Zeitpunkt des Renteneintritts berechnet. Mit steigender Lebenserwartung ändern sich somit auch Rentenalter und oder Umwandlungssatz.

Beispiele:
Renteneintritt mit 62 Jahren bei einer Lebenserwartung von 83.2 Jahren.
Umwandlungssatz = 100% / (83.2 – 63) = 4.95%
Renteneintritt mit 66 Jahren bei einer Lebenserwartung von 83.2 Jahren.
Umwandlungssatz = 100% / (83.2 – 67) = 6.17%

Quelle: https://www.srf.ch/news/infografik/die-lebenserwartung-steigt-das-rentenalter-bleibt

Einnahmen

Lohnbeiträge ans BVG

Die Lohnbeiträge ans BVG sind in einem gewissen Masse zu nivellieren. Ausserdem ist die Aufteilung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu überprüfen. Momentan werden diese geteilt getragen. Sinnvoll wäre es, wenn junge Arbeitnehmer bei der Beitragszahlung entlastet werden würde, da diese durch Ausbildung und Familie oftmals grössere Belastungen tragen. Ältere Arbeitnehmer hingegen könnten einen grösseren Teil der Beiträge selber tragen, um dem Problem der Altersarbeitslosigkeit vorzubeugen.

Bisher:

Altersjahr Prozentsatz des koordinierten Lohnes
25-34 7%
35-44 10%
45-54 15%
55-65 18%

Zukünftig (Beispielswerte)

Altersjahr Beiträge Arbeitnehmer Beiträge Arbeitgeber
25-34 1.0% 6.0%
35-44 4.0% 6.0%
45-54 9.0% 6.0%
55-65 12.0% 6.0%