Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten

Artikel aus dem JCVP-Magazin Jmpuls von Elias Meier zur Abstimmung über die steuerliche Berücksichtigungen der Kinderdrittbetreuungskosten:

Voraussichtlich im Herbst – so Corona will – werden wir über das Referendum zu Änderungen am Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigungen der Kinderdrittbetreuungskosten abstimmen können. Die Vorlage hat ihren Ursprung in der Fachkräfteinitiative (FKI) aus dem Jahr 2011. Im Parlament hatte die CVP den Lead, unter anderem wegen eines Einzelantrags von CVP Nationalrat Philipp Kutter. Das Referendum wurde von der Sozialdemokratische Partei (SP) ergriffen.

 

Die ursprüngliche Intention

Ziel der Fachkräfteinitiative (FKI) war es, negative Erwerbsanreize für gut qualifizierte und damit meist auch gutverdienende Fachkräfte zu beseitigen. Dies sollte vor allem gut ausgebildete Mütter zurück ins Erwerbsleben holen. Die Erhöhung des Bundessteuerabzugs für die externe Betreuung von Kindern von 10’100 Franken auf 25’000 Franken war im Parlament unumstritten und hätte zu Steuerausfällen von lediglich 10 Millionen Franken geführt.

 

Der Einzelantrag Kutter

In der parlamentarischen Beratung kam jedoch der Einzelantrag von CVP-Nationalrat Philipp Kutter hinzu. Er wollte den allgemeinen Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer (DBST) von 6500 Franken auf 10’000 Franken erhöhen. Diesen Abzug können alle Familien geltend machen, unabhängig davon, wie die Kinderbetreuung geregelt wird. Aus der Bekämpfung des Fachkräftemangels wurde eine steuerliche Entlastung aller Familien. Die Steuerausfälle stiegen damit von 10 Millionen Franken auf 350 Millionen Franken. Die Gesamtvorlage war im Parlament plötzlich umstritten und musste in die Entscheidungskonferenz. Dort wurde sie beispielsweise im Ständerat mit nur zwei Stimmen unterschied angenommen und die Sozialdemokratische Partei (SP) ergriff das Referendum.

 

Wer profitiert?

Von «finanzielle Entlastung der Familien» bis zu «Wer viel hat, dem wird viel gegeben», hört man inzwischen allerlei über diese Referendumsabstimmung. Doch wer profitiert wie stark von den neuen Abzügen?

  • Da die Abzüge bei der direkten Bundessteuer (DBST) geltend gemacht werden können, profitiert nur, wer auch DBST zahlt.
  • Verschiedene Rechenbeispiele zeigen, dass Familien meist ab einem kumulierten Jahreseinkommen von etwa 110’000 Franken von den Abzügen profitieren, weil sie mit kleineren Einkommen keine direkte Bundessteuer bezahlen.
  • Die finanzielle Entlastung pro Jahr liegt bei einem kumulierten Jahreseinkommen von 110’000 Franken bis 170’000 Franken in der Regel bei rund 200 bis 500 Franken pro Jahr. Die maximale finanzielle Entlastung von 910 Franken pro Jahr erhält man in der Regel erst bei einem kumulierten Jahreseinkommen von 200’000 Franken oder mehr.
  • Aufgrund der Berechnungen zeigt sich, dass Alleinstehende mit Kindern am meisten von den höheren Abzügen profitieren, gefolgt von Ehepaaren mit Kindern. Konkubinatspaare mit Kindern profitieren massiv weniger.

 

Meine Meinung

«Wer Kinder grosszieht, erbringt für die Gesellschaft eine besondere Leistung.» schreibt die CVP auf ihrer Homepage. Das unterstütze ich zu 100%. Diese besondere Leistung, welche Eltern für die Gesellschaft erbringen ist mit immer höherem Effort und steigenden Kosten verbunden. Eine Entlastung der Familien ist deshalb auf jeden Fall erstrebenswert! Doch bei der Frage nach dem wie scheiden sich offenbar die Geister. Ich bin der Meinung, dass eine gezielte Entlastung, da wo der Schuh am meisten drückt wie beispielsweise bei den Krankenkassenprämien oder der familienergänzenden Kinderbetreuung am effektivsten ist.

Der ursprünglichen Intention der Fachkräfteinitiative (FKI) nach finanzieller Entlastung bei der familienergänzenden Kinderbetreuung wäre ohne Einzelantrag Kutter einwandfrei genüge getan worden. Es wäre ein effizientes Instrument gewesen, um finanzielle Fehlanreize im Steuersystem der direkten Bundessteuer zu beseitigen und gut ausgebildete Fachkräfte wieder der Wirtschaft zuzuführen. Dazu hätte ich vorbehaltlos Ja sagen können.

Mit dem Einzelantrag Kutter wurden die Kosten für die Vorlage von 10 Millionen auf 350 Millionen Franken aufgeblasen. Entlastet werden nun nicht nur arbeitende Fachkräfte, sondern alle gutverdienenden Familien. Es gibt gleich mehrere Punkte, welche mich dabei stören:

  • Der Einzelantrag Kutter entspricht teilweise einer Forderung der SVP-Familieninitiative nach einem «Steuerabzug für die Eigenbetreuung», welche im Jahr 2013 vom Volk abgelehnt wurde.
  • Aufgrund des gewählten Instruments der Einzelinitiative wurden die Kantone zu den drohenden Steuerausfällen nicht einmal angehört.
  • Die Schweiz hat rund 1 Million Haushalte. Von den 350 Millionen Franken gehen deren 315 Millionen Franken an die einkommensmässig oberen 33% der Haushalte – nur rund 35 Millionen Franken gehen an die einkommensmässig unteren 66% der Haushalte.
  • Die hohen Löhne stiegen in den letzten Jahren prozentual mehr als die tiefen Löhne. Es sollen also diejenigen entlastet werden, welche auch Lohnmässig besser wegkamen in den letzten Jahren.
Fazit

Diese Überlegungen lassen mich ernsthaft am gesamtgesellschaftlichen Nutzen dieser Vorlage zweifeln. Ist ein solches Steuergeschenk an Familien mit solch hohen einkommen gerechtfertigt? Ich denke nicht. Gäbe es nicht effektivere Instrumente um Familien eine wohlverdiente und dringend notwendige finanzielle Entlastung zu gewähren? Ich denke schon. Deshalb werde ich wohl – trotz der CVP Parole – bei der Referendumsabstimmung ein Nein zur Vorlage der «Steuerlichen Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten» in die Urne werfen.

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