Bei einem Ja herrscht Planungssicherheit

Mein Leserbrief zur eidgenössischen Abstimmung über die AHV-Steuervorlage (Staf) am 19. Mai

Die Vorlage hat unterschiedliche Auswirkungen auf die Kantone. Luzern hat die Hausaufgaben gemacht. Während es mancherorts zu grösseren Anpassungen kommt, bleiben die Veränderungen bei uns überschaubar. Ganz ohne Sonderregelungen für Statusgesellschaften ist Luzern als Standort für Unternehmen schon heute attraktiv. Ein Ja lohnt sich trotzdem. Da im Zuge der Vorlage international nicht mehr akzeptierte Steuerregeln abgeschafft werden, herrscht für die Unternehmen in Zukunft endlich wieder Planungs- und Rechtssicherheit. Aus Luzerner Sicht sind zudem die Anpassungen beim nationalen Finanzausgleich (NFA) von Bedeutung. Mit der Reform werden (endlich) jene Fehlanreize beseitigt, die in den vergangenen Jahren besonders in unserem Kanton zu massiv tieferen NFA-Beiträgen führten. Sinnvoll ist die Vorlage auch, weil damit gleich zwei wichtige Reformen in Angriff genommen werden. Nebst der Anpassung des Steuersystems sieht die Vorlage auch einen jährlichen und dringend notwendigen Zustupf an die AHV vor. Dies gibt uns Zeit, um auch dort eine umfassende Reform vorzunehmen.

Elias Meier, Präsident JCVP Kanton Luzern, Oberkirch

Leserbrief: Besser wäre eine ganzheitliche Betrachtung

«Ehe von BDP und CVP wird geschieden», Ausgabe vom 10. Januar

Eine Vorschau auf Kantons- und Nationalratswahlen, die 2019 im Kanton Luzern stattfinden, ist immer interessant. Doch hier macht schon der Titel stutzig. Anstatt einer objektiven und ganzheitlichen Betrachtung der verschiedenen Möglichkeiten und Listenstrategien aller Parteien erhält man die wechselhafte Wahlkampfstrategie der BDP Kanton Luzern aufgedrückt. Die BDP erhielt bei den Kantonsratswahlen 2015 lediglich 0,88 Prozent der Stimmen, bei den Nationalratswahlen 2015 deren 1,4 Prozent. In Nebensätzen kommen CVP und SP zu Wort; die SVP und die FDP, immerhin die zweit- und die drittstärkste Partei, werden völlig ausser Acht gelassen.

Ein Artikel auf der Titelseite, der sich praktisch nur um die Pläne der BDP, besser gesagt, diejenigen ihres Präsidenten Dennis Kläfiger, dreht. Betrachtet man die Gesamtsituation in der Luzerner Parteilandschaft, hat die BDP Kanton Luzern mit ihrem Wähleranteil ungefähr denselben Stellenwert wie die Jungen Grünliberalen (JGLP) oder die Junge CVP (JCVP). Die Frage stellt sich mir, weshalb der Inhalt des Artikels nicht die verschiedenen Wahlstrategien der Luzerner Jungparteien behandelt – dies natürlich mit Hinweis auf der Titelseite. Die Relevanz wäre in etwa dieselbe. Vielleicht schreien wir Jungparteien nicht genug, um solch eine Aufmerksamkeit zu erhalten?

Elias Meier, Präsident JCVP Kanton Luzern, Oberkirch

Luzernerzeitung, 15. Januar 2018

http://www.luzernerzeitung.ch/magazin/meinung/leserbriefe_luzern/besser-waere-eine-ganzheitliche-betrachtung;art65423,1181990

 

Leserbrief: Wie man die Probleme von Erwerbslosen über 50 lösen könnte

«Gleiche PK-Abzüge für alle», «Zentralschweiz am Sonntag» vom 10. Dezember

Workfair 50+ sowie der Verein L.A.R.S.45 plus haben Recht mit ihrer Aussage: Die Schweiz hat ein Systemproblem, wenn es um die Arbeitgeberbeiträge an die Pensionskasse (PK) geht. Dass bei vielen Fällen von Langzeitarbeitslosigkeit über 50 die hohen PK-Arbeitgeberbeiträge eine Rolle spielen, liegt auf der Hand. Hinzu kommt das Lohnniveau der Arbeitnehmer, welches mit steigendem Alter ebenfalls zunimmt und die PK-Beiträge in die Höhe treibt. Dem gegenüber stehen wir Jungen mit unseren ganz eigenen Herausforderungen. Altersbedingte tiefere Löhne stehen finanziellen Verpflichtungen gegenüber, zum Beispiel Familie oder Aus- und Weiterbildungen, ohne welche man heutzutage auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr bestehen kann. Die PK-Beiträge sind für manche jungen Arbeitnehmenden bereits jetzt eine Herausforderung, welche sich bei einer allgemeinen Nivellierung der PK-Beiträge zusätzlich vergrössern würde. Wenn man also die heutige Abstufung der PK-Beiträge überdenkt, um das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit über 50 zu lösen, sollte man sich vorwiegend den PK-Arbeitgeberbeiträgen widmen.

In einem Rechenbeispiel mit auf 7 Prozent fixierten PK-Arbeitgeberbeiträgen, unabhängig vom Alter des Arbeitnehmenden, ergäben sich folgende PK-Arbeitnehmerbeiträge: 25- bis 34-Jährige 0 Prozent statt wie heute 3,5 Prozent, 35- bis 44-Jährige 3 Prozent statt 5 Prozent, 45- bis 54-Jährige 8 Prozent statt 7,5 Prozent und 55- bis 65-Jährige 11 Prozent statt 9 Prozent. Ältere Arbeitnehmende müssten so zwar einen grösseren Anteil an Beiträgen an die Pensionskasse leisten, die beiden oben beschriebenen Probleme wären jedoch gelöst. Lediglich die Höhe des Lohns würde dann für Firmen einen Unterschied zwischen einem 25-jährigen und einem 55-jährigen Arbeitnehmenden darstellen. Als Argument, keine Mitarbeitenden über 50 anzustellen, würden die PK-Beiträge wegfallen. Gleichzeitig würden wir Jungen entlastet, da die Beiträge für Junge sinken würden.

Anstatt der vorgeschlagenen Nivellierung der gesamten PK-Beiträge sollten also nur die PK-Arbeitgeberbeiträge nivelliert werden.

 

Elias Meier, Oberkirch, Präsident JCVP Kanton Luzern

Luzernerzeitung, 12. Dezember 2017

http://www.luzernerzeitung.ch/magazin/meinung/leserbriefe_wirtschaft/lzhp/wie-man-die-probleme-von-erwerbslosen-ueber-50-loesen-koennte;art65581,1156639

Leserbrief: Kinderkrippen: Arbeitgeber sollen ebenfalls Beiträge zahlen

«Arbeitgeber fordern Kita-Offensive», Ausgabe vom 9. Oktober

Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat durchaus recht: Es handelt sich beim Ausbau von Kinderkrippen und Tagesschulen um eine Infrastrukturleistung, für welche der Bund finanziell zuständig ist. Ende Januar 2019 läuft die zweite Verlängerung des Impulsprogramms des Bundes für den Ausbau von Kinderbetreuungsplätzen (Anschubfinanzierung) aus. Diese nicht noch einmal zu verlängern, wäre fahrlässig, da sowohl der Bedarf nach neuen Plätzen als auch Gesuche um Anschubfinanzierung für neue Angebote noch immer zunehmen.

Stehen erst einmal genügend Plätze zur Verfügung, dreht sich die Finanzierungsfrage noch um die Subventionierung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Dabei sollte die Subjektfinanzierung zum Tragen kommen, bei welcher Eltern die Gesamtkosten tragen, jedoch abhängig von Einkommen sowie Pensum der Erwerbstätigkeit oder Aus- und Weiterbildung unterschiedlich hoch subventioniert werden. Dies führt dazu, dass sich die Angebote mehr den Bedürfnissen der Familien angleichen und die Qualität der Angebote nicht einem Preiskampf zum Opfer fällt.

Zu den Subventionen sollten nebst Kanton und Gemeinde unbedingt auch die Arbeitgeber einen Beitrag leisten – auch wenn der Arbeitgeberverband dies nicht so sieht. Immerhin sind die Arbeitgeber Profiteure der dadurch zusätzlich zur Verfügung stehenden Fachkräfte. In einigen Teilen der Westschweiz (zum Beispiel im Waadtländer Modell) ist diese finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber bereits Realität, indem jeder Arbeitgeber einen gewissen Teil der Lohnsumme als Arbeitgeberbeitrag einschiesst. In der Deutschschweiz ist der Elternbeitrag mitunter deshalb mit durchschnittlich zwei Dritteln der Vollkosten denn auch deutlich höher als in der Westschweiz mit einem Drittel der Vollkosten. Viele Arbeitgeber im Kanton Luzern beteiligen sich bereits jetzt auf freiwilliger Basis an der familienergänzenden Kinderbetreuung. Anders als der Arbeitgeberverband scheinen sie gewillt, dem Fachkräftemangel durch die Mitfinanzierung von familienergänzender Kinderbetreuung entgegenzuwirken.

Elias Meier, Vorstandsmitglied JCVP Kanton Luzern, Oberkirch

Luzernerzeitung, 11. Oktober 2017