Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten

Artikel aus dem JCVP-Magazin Jmpuls von Elias Meier zur Abstimmung über die steuerliche Berücksichtigungen der Kinderdrittbetreuungskosten:

Voraussichtlich im Herbst – so Corona will – werden wir über das Referendum zu Änderungen am Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigungen der Kinderdrittbetreuungskosten abstimmen können. Die Vorlage hat ihren Ursprung in der Fachkräfteinitiative (FKI) aus dem Jahr 2011. Im Parlament hatte die CVP den Lead, unter anderem wegen eines Einzelantrags von CVP Nationalrat Philipp Kutter. Das Referendum wurde von der Sozialdemokratische Partei (SP) ergriffen.

 

Die ursprüngliche Intention

Ziel der Fachkräfteinitiative (FKI) war es, negative Erwerbsanreize für gut qualifizierte und damit meist auch gutverdienende Fachkräfte zu beseitigen. Dies sollte vor allem gut ausgebildete Mütter zurück ins Erwerbsleben holen. Die Erhöhung des Bundessteuerabzugs für die externe Betreuung von Kindern von 10’100 Franken auf 25’000 Franken war im Parlament unumstritten und hätte zu Steuerausfällen von lediglich 10 Millionen Franken geführt.

 

Der Einzelantrag Kutter

In der parlamentarischen Beratung kam jedoch der Einzelantrag von CVP-Nationalrat Philipp Kutter hinzu. Er wollte den allgemeinen Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer (DBST) von 6500 Franken auf 10’000 Franken erhöhen. Diesen Abzug können alle Familien geltend machen, unabhängig davon, wie die Kinderbetreuung geregelt wird. Aus der Bekämpfung des Fachkräftemangels wurde eine steuerliche Entlastung aller Familien. Die Steuerausfälle stiegen damit von 10 Millionen Franken auf 350 Millionen Franken. Die Gesamtvorlage war im Parlament plötzlich umstritten und musste in die Entscheidungskonferenz. Dort wurde sie beispielsweise im Ständerat mit nur zwei Stimmen unterschied angenommen und die Sozialdemokratische Partei (SP) ergriff das Referendum.

 

Wer profitiert?

Von «finanzielle Entlastung der Familien» bis zu «Wer viel hat, dem wird viel gegeben», hört man inzwischen allerlei über diese Referendumsabstimmung. Doch wer profitiert wie stark von den neuen Abzügen?

  • Da die Abzüge bei der direkten Bundessteuer (DBST) geltend gemacht werden können, profitiert nur, wer auch DBST zahlt.
  • Verschiedene Rechenbeispiele zeigen, dass Familien meist ab einem kumulierten Jahreseinkommen von etwa 110’000 Franken von den Abzügen profitieren, weil sie mit kleineren Einkommen keine direkte Bundessteuer bezahlen.
  • Die finanzielle Entlastung pro Jahr liegt bei einem kumulierten Jahreseinkommen von 110’000 Franken bis 170’000 Franken in der Regel bei rund 200 bis 500 Franken pro Jahr. Die maximale finanzielle Entlastung von 910 Franken pro Jahr erhält man in der Regel erst bei einem kumulierten Jahreseinkommen von 200’000 Franken oder mehr.
  • Aufgrund der Berechnungen zeigt sich, dass Alleinstehende mit Kindern am meisten von den höheren Abzügen profitieren, gefolgt von Ehepaaren mit Kindern. Konkubinatspaare mit Kindern profitieren massiv weniger.

 

Meine Meinung

«Wer Kinder grosszieht, erbringt für die Gesellschaft eine besondere Leistung.» schreibt die CVP auf ihrer Homepage. Das unterstütze ich zu 100%. Diese besondere Leistung, welche Eltern für die Gesellschaft erbringen ist mit immer höherem Effort und steigenden Kosten verbunden. Eine Entlastung der Familien ist deshalb auf jeden Fall erstrebenswert! Doch bei der Frage nach dem wie scheiden sich offenbar die Geister. Ich bin der Meinung, dass eine gezielte Entlastung, da wo der Schuh am meisten drückt wie beispielsweise bei den Krankenkassenprämien oder der familienergänzenden Kinderbetreuung am effektivsten ist.

Der ursprünglichen Intention der Fachkräfteinitiative (FKI) nach finanzieller Entlastung bei der familienergänzenden Kinderbetreuung wäre ohne Einzelantrag Kutter einwandfrei genüge getan worden. Es wäre ein effizientes Instrument gewesen, um finanzielle Fehlanreize im Steuersystem der direkten Bundessteuer zu beseitigen und gut ausgebildete Fachkräfte wieder der Wirtschaft zuzuführen. Dazu hätte ich vorbehaltlos Ja sagen können.

Mit dem Einzelantrag Kutter wurden die Kosten für die Vorlage von 10 Millionen auf 350 Millionen Franken aufgeblasen. Entlastet werden nun nicht nur arbeitende Fachkräfte, sondern alle gutverdienenden Familien. Es gibt gleich mehrere Punkte, welche mich dabei stören:

  • Der Einzelantrag Kutter entspricht teilweise einer Forderung der SVP-Familieninitiative nach einem «Steuerabzug für die Eigenbetreuung», welche im Jahr 2013 vom Volk abgelehnt wurde.
  • Aufgrund des gewählten Instruments der Einzelinitiative wurden die Kantone zu den drohenden Steuerausfällen nicht einmal angehört.
  • Die Schweiz hat rund 1 Million Haushalte. Von den 350 Millionen Franken gehen deren 315 Millionen Franken an die einkommensmässig oberen 33% der Haushalte – nur rund 35 Millionen Franken gehen an die einkommensmässig unteren 66% der Haushalte.
  • Die hohen Löhne stiegen in den letzten Jahren prozentual mehr als die tiefen Löhne. Es sollen also diejenigen entlastet werden, welche auch Lohnmässig besser wegkamen in den letzten Jahren.
Fazit

Diese Überlegungen lassen mich ernsthaft am gesamtgesellschaftlichen Nutzen dieser Vorlage zweifeln. Ist ein solches Steuergeschenk an Familien mit solch hohen einkommen gerechtfertigt? Ich denke nicht. Gäbe es nicht effektivere Instrumente um Familien eine wohlverdiente und dringend notwendige finanzielle Entlastung zu gewähren? Ich denke schon. Deshalb werde ich wohl – trotz der CVP Parole – bei der Referendumsabstimmung ein Nein zur Vorlage der «Steuerlichen Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten» in die Urne werfen.

Weitere Blogbeiträge zum Thema Familie

Freiwilligenarbeit statt Wahlkampf

Ein Artikel aus dem JCVP Magazin Jmpuls von Elias Meier:
Als die ausserordentliche Lage am 16. März vom Bundesrat verkündet, und damit das Social Distancing etabliert wurde, war ich mitten im Wahlkampf für die Gemeinderatswahlen. Zwar waren meine Flyer bereits verteilt respektive verschickt und die Social Media Kampagne lief. Doch waren noch mehrere Standaktionen im Dorf geplant, welche nun aufgrund des Social Distancing nicht mehr durchgeführt werden konnten.

Während der ersten ausgefallenen Standaktion hatte ich auf einer online Newsplattform über das damals frisch gestartete Projekt www.hilf-jetzt.ch gelesen. Eine Plattform, auf welcher sich verschiedene lokale Gruppen vernetzten, welche in ihrer Region Freiwilligenarbeit für Organisationen sowie besonders gefährdete Personen leisteten. Einkaufshilfen, Kinderbetreuung, Hundesitting, Fahrtendienste und vieles mehr wurde angeboten. Kurzerhand habe ich ebenfalls eine solche Gruppe für Oberkirch aufgemacht: «Oberchöuch höuft».

Innert kürzester Zeit wuchs die Whatsappgruppe auf über 40 Personen. Ich bemerkte, dass diese Personen aus der ganzen Region Sursee stammten. Das Bedürfnis zu helfen war aber offenbar riesig! Mit der Zeit entstanden auch weitere solche Gruppen, beispielsweise in Sempach oder Sursee. Als etwas schwierig gestaltete sich die Aufgabe, die Helfenden den Hilfesuchenden zuzuführen. Ich war der Meinung, dass die Gemeinden hier die Hoheit haben sollten, da diese die bereits bestehenden Angebote wie beispielsweise Mahlzeitendienste, Spitex, Samaritervereine oder Angebote der Kirchen sowie ihre Einwohner bereits kennen. Deshalb kreierte ich kurzerhand die Website www.regionsursee-hilft.ch, welche alle Anlaufstellen für Hilfesuchende sowie Angebote von Helfenden auflisten und so die Freiwilligenarbeit etwas koordinieren sollte. Damit wandte ich mich an alle Gemeinden im Wahlkreis Sursee.

Viele Gemeinden hatten mit ihrem eigenen Führungsstab bereits Bestrebungen für die Koordination der COVID19-Freiwilligenarbeit in ihrem Dorf unternommen und listeten ihre Anlaufstellen und Angebote auf der Website regionsursee-hilft.ch auf. Andere waren froh um Hilfe bei der Koordination und nutzten die auf der Website geschalteten Formulare für Hilfesuchende und Helfende. Von einigen Gemeinden wurden Briefe an die Einwohner «über 65» versandt mit dem Hinweis auf das Freiwilligenangebot. Unter anderem entschied sich die Stadt Sursee, für die Koordination von Hilfsgesuchen und Hilfsangeboten vollständig auf die Website regionsursee-hilft.ch sowie eine eigene Telefonhotline zu setzen. Zwei Mitarbeitenden des Bereichs Gesellschaft der Stadt Sursee unterstütze mich dann auch intensiv bei der Koordination von Hilfsgesuchen und Helfenden.

Das Freiwilligenverzeichnis wuchs täglich an. Und bald kamen auch schon die ersten Anfragen von Hilfesuchenden. So konnten beispielsweise für die Spitex Sursee drei Personen für den Mahlzeitendienst, für den Samariterverein Sursee acht Personen für den SOS-Fahrdienst und mehrere Fahrer für den Mahlzeitendienst des Pflegeheim Feld in Oberkirch vermittelt werden.

Bis heute haben sich über 250 Personen über regionsursee-hilft.ch im Freiwilligenverzeichnis eintragen lassen. Insgesamt konnten fast 60 Freiwillige einer hilfesuchenden Organisation oder Privatperson vermittelt werden. Diese Solidarität ist für mich ein riesen Aufsteller in dieser schwierigen Zeit!

Für mich hat es ausserdem mit der Wahl in den Gemeinderat geklappt – auch ohne Standaktionen. Und die gesparte Zeit war wohl weit besser investiert als wenn ich mit Flyer bewaffnet stundenlang vor dem Spar gestanden hätte.

Zivilschutz statt Kurzarbeit

Ende März entschied sich der Kanton Luzern, im Kantonalen Führungsstab eine zentrale Koordination für die COVID19-Freiwilligenarbeit auf die Beine zu stellen. Da ich bereits einige Erfahrungen bei der Koordination der Freiwilligenarbeit durch regionsursee-hilft.ch gemacht hatte, meldete ich mich beim Kantonalen Führungsstab und bot meine Unterstützung an. Prompt wurde ich vom Zivilschutz aufgeboten um das Büro Freiwilligenarbeit zu unterstützen und bei der Koordination zu helfen.

Ebenfalls ende März meldete mein Arbeitgeber, die Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees (SGV) AG, Kurzarbeit an und stellte kurz darauf den gesamten Schiffsbetireb ein. Auch die Restaurants unserer Tochtergesellschaft Tavolago AG wurden geschlossen. Lediglich die Tochtergesellschaft Shiptec AG arbeitete normal weiter. Für mich bedeutete die Kurzarbeit, dass ich lediglich noch einen Tag pro Woche vor Ort arbeitete sowie wenn nötig Punktuell aus dem Homeoffice.

Ich bin nicht wirklich ein Fan von Homeoffice, was wohl mitunter an unseren drei sehr lebhaften und lauten Kindern liegen dürfte. So kam mir das Aufgebot des Zivilschutzes nicht ungelegen. Nebst einem Tag bei der Arbeit verbrachte ich drei weitere Tage die Woche im Kantonalen Ausbildungszentrum des Zivilschutzes in Sempach. Dort war ich für die Koordination der Freiwilligen zuständig. Alle Formulareingänge wurden zentral erfasst und verarbeitet. Alle Freiwilligen wurden telefonisch kontaktiert um allfällige Fragen zu klären sowie eine Zuteilung der Freiwilligen in einen Bereich vorzunehmen. Die neu geschaffenen Prozessabläufe zur Koordination der Freiwilligenarbeit wurden kontinuierlich angepasst und verbessert. Ziel war es, für eingehende Hilfsgesuche die bestmöglichen Freiwilligen zu vermitteln.

Auch hier war und ist die Solidarität und das Hilfsbedürfnis riesig. Mich freut das enorm zu sehen, dass die Menschen in der Schweiz in Krisenzeiten für einander einstehen. Auch dass unser Milizsystem so gut funktioniert und Probleme übergeordnet koordiniert, wo möglich aber subsidiär gelöst werden. Echt Schweizerich halt!

 

Zur C-Diskussion – Eine CVP ohne C ist durchaus denkbar

Von Elias Meier für das JCVP-Magazin Jmpuls

Kontinuierliche Veränderung
Der Kontinuierliche Verbesserungsprozess (KVP), in den 1950er Jahren durch den Amerikaner William E. Deming in Japan entwickelt, ist in jedem Unternehmen bekannt, welches sich mit Qualitätsmanagement beschäftigt. Der Name ist Programm: Man soll sich als Firma kontinuierlich verbessern. Voraussetzung dafür ist der Wille, sich zu verändern und dafür die notwendigen Mittel bereitzustellen. Bei einem ehemaligen Arbeitgeber von mir nannte man dies schlicht “IBW – Immer besser werden”. Selbstverständlich gibt es auch hier eine gewisse Anzahl Parallelen, welche man zwischen Privatwirtschaft und Politik schlagen kann und sollte. Dennoch sei mir hinsichtlich der Lage der CVP, die etwas ketzerische Frage erlaubt:
Hätte eine Firma, welche seit über 50 Jahren rote Zahlen schreibt und auf die halbe Grösse geschrumpft ist, noch eine Daseinsberechtigung?

Der Name der CVP hat sich im Laufe der Jahre verändert: Aus dem Ruswiler Verein (weder C noch K) wurden die KatholischKonservativen (ein K, noch kein C), daraus die Schweizerische Konservative Volkspartei (kein Kath. mehr, kein C), daraus die Konservativ-Christlichsoziale Volkspartei (ein C) und erst dann wurde man zur CVP. Ich wage zu behaupten, diese Veränderungen hat es gebraucht um politisch erfolgreich zu werden und zu bleiben. So fest ich Rusmu auch mag, als Ruswiler Verein hätten wir wohl nie einen derart hohen Stellenwert in der Schweizer Politlandschaft erreicht. Und nun steht meiner Meinung nach, die nächste namentliche Veränderung an.

Ohne C erfolgreich
Dass man auch ohne C erfolgreich sein kann, zeigen unsere Schwesterparteien in anderen Ländern. Nehmen wir als Beispiel die Österreichische Volkspartei (ÖVP), welche aus der Vorgängerpartei Christlichsoziale Partei (CS) entstand. Auch nach dem Namenswechsel blieb die Nähe zur katholischen Kirche durch Personal oder Sozialstruktur erhalten. Der Fokus wurde jedoch auf eine Art bürgerliche Sammelpartei der Mitte gelegt, was sich im Namen ÖVP schlicht besser widerspiegelte. Obwohl der religiöse Bezug aus dem Namen verschwand, um der konsequenten Trennung von Kirche und Staat Rechnung zu tragen, ist die ÖVP bis heute mit christdemokratischen Werten verbunden. Sie ist auf europäischen Ebene Teil der Europäischen Volkspartei (EPP), welche sich als Christdemokraten verstehen (auch ohne C) und welchen auch die CVP angehört. Und die ÖVP erlebt derzeit, unter Bundeskanzler Sebastian Kurz, einen regelrechten Aufschwung.

Werte bleiben
Was sich bei all den Namenswechseln nicht verändert hat, sind die christlichen  Werte. Die CVP definiert diese Werte als: Freiheit und Solidarität, Wohlstand und Gerechtigkeit, Souveränität und Offenheit, Menschenwürde und Fortschritt. (Quelle: cvp.ch)

Diese (christlichen) Werte sind mir persönlich sehr wichtig. Sie sind das Fundament, auf welches ich mein Leben und mein politisches Engagement baue. Ich sehe es ähnlich (es da aber gleich) wie Stephan Jütte der Reformierten Kirche Zürich, der in einem Blogbeitrag auf reflab.ch schrieb: “Es gibt keine christlichen Antworten auf politische Fragen. Sondern Christ*innen, die sich als Menschen, als Teil der Öffentlichkeit, politisch engagieren und einmischen.”

Aber dürfen wir also diese Werte in der heutigen Zeit noch (nur) für uns beanspruchen? Sind es noch ausschliesslich christliche Werte oder nicht eher humanitäre oder abendländische Werte?

Es gibt viele Menschen, welche weder an Gott glauben noch einer Religion angehören, diese Werte aber ebenfalls achten, teilen und leben. Deshalb sind es auch nicht die Werte, welche in Frage gestellt werden sollten. Diese sind indiskutabel und noch immer hochrelevant! Zur Diskussion steht, ob wir uns und unsere wertebasierte Politik durch eine Namensänderung nicht auch denjenigen öffnen müssen, welche nichts mit Religion, der Kirche oder dem Glauben anfangen können? Sind wir es der Schweiz und der Demokratie nicht schuldig, auch diesen Menschen in der politischen Mitte eine Heimat zu geben?

Mittepolitik
Die Schweiz braucht eine starke politische Mitte! Eine Mitte, welche für das Finden von Kompromissen und Lösungen steht. Eine Mitte, der unsere bekannten und bewährten (christlichen) Werte wichtig sind und ihr Handeln darin begründet. Aber auch eine Mitte, welche alle Menschen anspricht, nicht nur Christen.

Der Name einer Partei definiert nicht deren Parteiprogramm, und auch nicht deren Werte. Er hat aber enorme Signalwirkung und kann Auswirkungen darauf haben, ob sich jemand mit einer Partei identifizieren kann oder nicht. Wegen dem C fühlen sich viele (v.a. Junge) nicht angesprochen oder gar ausgeschlossen. Dies obwohl sie sich mit der vernünftigen Mitte-Politik der CVP identifizieren könnten. Und das darf nicht sein!

Denn ausser unserer Basis, den Delegierten und Amtsträgern der CVP sind auch diese Personen eine wichtige Anspruchsgruppe in der Diskussion um das C. Schlussendlich sind sie die Zukunft unserer Partei und prägen die Politik unserer Heimat.

Eine CVP ohne C
Die Herausforderungen des C sind offensichtlich! Trotz verschiedener Kampagnen, in welchen man als CVP das C neu definieren oder mit Inhalten füllen wollte, ist es seit dem Namenswechsel Anno 1970 nicht gelungen, dem C die Verknüpfung zur katholischen Kirche zu nehmen (oder zu kappen?). Im Sommer 2018 habe ich mich als Kantonalpräsident der JCVP auf die Suche nach Kandidierenden für die Luzerner Kantonsratswahlen 2019 gemacht. Im Nachhinein betrachtet mit mässigem Erfolg. So oft wurde das C im Namen der JCVP als Grund genannt, weshalb man nicht für die JCVP kandidieren wollte. So viele Junge Menschen können sich mit unseren Werten und unserer Art des Politisierens identifizieren, stören sich aber am C. Ein grosses Potential, welches uns aufgrund eines Buchstabens verloren geht. Auch bei den Wählern klang es oft ähnlich: “Klar wähle ich dich! Aber die CVP-Liste kann ich nicht nehmen, ich bin kein Christ.”.

Die abschliessenden Fragen, welche sich stellen lauten: Will man weiterhin eine Milieupartei für Katholiken bleiben und sich auf die Stammlande beschränken? Oder getraut man sich den Schritt hin zu einer allgemeingültigen, vernünftigen und noch immer werteorientierten politischen Kraft in der Schweiz zu machen?

Keine Anerkennung von Kinderehen

Obwohl man in der Schweiz erst mit 18 Jahren heiraten kann, werden im Ausland geschlossene Kinderehen momentan in der Schweiz anerkannt.

Von Elias Meier für das JCVP-Magazin Jmpuls

Gemäss Unicef, Fachstelle Zwangsheirat, Kinderschutz Schweiz sowie weiterer Kinderrechtsorganisationen besteht dringender gesetzlicher Handlungsbedarf hinsichtlich des Schutzes von Kinder vor Kinderehen. Die Junge CVP Schweiz setzt sich aktiv gegen Kinderehen in der Schweiz ein und wurde deshalb bei den Mitgliedern der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-NR) vorstellig. Diese stimmte Mitte Februar einstimmig der Parlamentarischen Initiative 18.467 von Natalie Rickli (Alt-NR SVP) zu, welche die Anerkennung von Kinderehen grundsätzlich verunmöglicht.

Gesetzliche Ausgangslage
Was Deutschland bereits seit 2017 kennt und Schweden per 1. Januar 2019 eingeführt hat, wird von Kinderrechtsorganisationen in der Schweiz noch immer bemängelt: Fehlender Schutz für Kinder vor Kinderehen.

Seit 2017 gelten in Deutschland alle Ehen welche von Personen geschlossen wurden, die noch keine 16 Jahre alt sind gemäss Gesetz als nichtig und werden nicht anerkannt. Ist ein Ehepartner zum Zeitpunkt der Eheschliessung zwischen 16 und 18 Jahre alt, wird die Ehe durch ein Gericht aufgehoben. In Schweden werden seit 2019 im Ausland geschlossene Ehen nicht mehr anerkannt, wenn einer der Eheleute bei der Eheschliessung noch nicht volljährig war. «Eine Kinderehe bleibe eine Kinderehe, auch wenn die Partner inzwischen erwachsen seien.» äusserte sich die Schwedische Regierung während der Diskussion um die Gesetzesänderung im Sommer 2018.

Auch in der Schweiz kann man (gemäss Artikel 94 ZGB) nur heiraten, wenn man das 18. Altersjahr erreicht hat und urteilsfähig ist. Ist einer der Ehegatten minderjährig, liegt gemäss Artikel 105 Ziffer 6 ZGB ein unbefristeter Ungültigkeitsgrund vor. Schön und gut, wenn nach diesem Passus im Gesetz ein Punkt und kein Komma käme. Denn im vollen Wortlaut lautet der Gesetzesabschnitt «Ein Ungültigkeitsgrund liegt vor, wenn […] einer der Ehegatten minderjährig ist, es sei denn, die Weiterführung der Ehe entspricht den überwiegenden Interessen dieses Ehegatten.» Diese Ausnahme im Gesetz führt dazu, dass im Ausland geschlossene Minderjährigen-Ehen nur auf Klage hin durch einen Gerichtsentscheid für ungültig erklärt werden kann. Was in der Theorie nicht so tragisch klingt, stellt sich in der Praxis als massiver Stolperstein heraus, welche den Schutz von Minderjährigen vor Kinderehen und Zwangsheirat bis zur Nutzlosigkeit untergräbt.

Realität
Die Realität ist:
– Die Fachstelle Zwangsheirat, das Kompetenzzentrum des Bundes in dieser Frage, stellte in den vergangenen Jahren eine Zunahme von Kinderehen und Zwangsheiraten fest.
– Kinderehen werden automatisch anerkannt, sobald die Eheleute volljährig sind. Massgebend ist nicht das Alter bei Eheschluss, sondern das Datum der Beurteilung.
– Im Ausland geschlossene Kinderehen kommen selten vor Gericht, weil niemand Klage erhebt. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen von Unkenntnis bzgl. dem Schweizer Gesetz bis hin zu kulturellen, religiösen oder gesellschaftlichen Zwängen.
– Kommt es zu einer Klage dauert die Behandlung der Fälle durch das zuständige Gericht nicht selten so lange, dass die betroffenen zwischenzeitlich das 18. Lebensjahr erreichen und kein Ungültigkeitsgrund gemäss Art. 105 Ziffer 6 ZGB mehr vorliegt. Die betroffenen Personen bleiben in der Ehe “gefangen”.

Menschenrechte
Gemäss Unicef werden weltweit jedes Jahr geschätzte 15 Millionen Mädchen vor ihrem 18. Geburtstag verheiratet. Manche von ihnen sind noch keine 10 Jahre alt, und ihren Ehegatten kennen sie oftmals nicht vor der Heirat. Sie werden ihrer Kindheit beraubt – anstatt zur Schule zu gehen müssen sie einen Haushalt führen, kochen und ihrem Mann zu Diensten sein. Oftmals geht mit der Ehe auch häusliche oder sexuelle Gewalt einher. Die Träume der betroffenen Kinder werden zerstört. Kinderehen verstossen gegen die Menschenrechte.

Parlamentarische Initiative von Natalie Rickli
Am Donnerstag, 20. Februar 2020 kam die Parlamentarischen Initiative 18.467 von Natalie Rickli (Alt-NR SVP) in die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-NR). Es ist eine Neuauflage der Motion 16.3916 von Natalie Rickli, welche 2019 abgeschrieben wurde, weil sie länger als zwei Jahre hängig war.

Die Parlamentarischen Initiative 18.467 fordert die Streichung des Satzteils «es sei denn, die Weiterführung der Ehe entspricht den überwiegenden Interessen dieses Ehegatten.» im Art. 105 Ziffer 6 ZGB. Die Anerkennung von Kinderehen wird damit verunmöglicht.

Die JCVP Schweiz engagiert sich aktiv gegen Kinderehen. Vorgängig zur Beratung der Parlamentarischen Initiative nutzten wir unsere Reichweite u.a. auf Social Media um auf das Thema Kinderehen aufmerksam zu machen.  usserdem suchten wir den Kontakt zu den Mitgliedern der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats um ihnen unsere Haltung und Bedenken hinsichtlich der aktuellen Gesetzeslage aufzuzeigen.

Die RK-NR hat der Parlamentarischen Initiative 18.467 einstimmig folge gegeben. Als nächstes wird die Parlamentarische Initiative von der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-SR) behandelt. Die JCVP Schweiz und ich bleiben dran!

Kantonsratswahlen 2019 – ein Rückblick durch die JCVP-Brille

Am 31. März 2019 war es so weit: Nach einer langen Vorbereitungszeit mit Planung, Kandidatensuche und viel Wahlkampf mit Plakaten stellen, Karten schreiben, Standaktionen und Anlässen sowie persönlichen Gesprächen wurde der Luzerner Kantonsrat für die Legislatur 2019-2023 gewählt.

Von Elias Meier und Tobias Käch als Artikel für das Jmpuls-Magazin der JCVP Kanton Luzern

Ausgangslage allgemein 
Nach den Resultaten aus Zürich musste man annehmen, dass auch in Luzern Links-Grün zulegen kann. Normalerweise gibt es in Luzern aber keine grossen Verschiebungen, was für die grossen Parteien und damit CVP, SVP und FDP spricht. Für die Luzerner Kantonsratswahlen 2019 haben sich so viele Kandidierende aufstellen lassen, wie noch nie. Auch bei den Jungparteien gab es mehr Kandidierende denn je, denn die letzten vier Jahre war keine Jungpartei mit einem eigenen Sitz im Kantonsrat vertreten. Um dies zu ändern, sind wir mit 28 Kandidierenden in vier Wahlkreisen zu den Wahlen angetreten.

Resultat allgemein
Leider hat es am Wahltag für die CVP Sitzverluste gegeben und auch die JCVP konnte keinen eigenen Sitz gewinnen. Fest steht: Wollen wir in vier Jahren einen Kantonsratssitz gewinnen, müssen wir mit vollen Listen antreten, ansonsten bleibt dieses Unterfangen aussichtslos. Am Wahltag gab es dennoch einige positive Entwicklungen. Die Wahlbeteiligung ist leicht gestiegen, 41.5% der Wahlberechtigten gingen an die Urne. Die Jungen Grünen konnten in Luzern Land einen Sitz gewinnen, was für uns Junge natürlich schön ist, auch wenn wir uns über einen eigenen Sitz mehr gefreut hätten. Auch wurden vermehrt Junge auf den Listen von Mutterparteien gewählt. Auch bei der CVP wurde Michael Kurmann (33) im Wahlkreis Willisau wieder gewählt und unsere ehemaligen Aktiven Karin Stadelmann (33, Luzern) und Tobias Käch (33, Emmen) erreichten gute Ersatzplätze, im Falle von
Karin Stadelmann sogar den 1. Ersatzplatz.
Positiv ist zudem, dass es im Parlament mehr jüngere Personen hat und das der Frauenanteil um 5% gestiegen ist.

Resultat JCVP
Betrachtet man unser Resultat etwas genauer, so ist erkennbar, dass wir zugelegt haben. Wir konnten 24% mehr Parteistimmen erzielen als 2015. Bezieht man die höhere Wahlbeteiligung in die Rechnung mit ein, konnten wir unseren Wähleranteil von 0.79% (2015) auf 0.87% (2019) steigern. Vergleichen wir uns mit den anderen Jungparteien, haben wir am zweitmeisten Parteistimmen geholt, dies hinter den Jungen Grünen, welche rund 3 Mal mehr Kandidierende auf ihren Listen hatten. Wenn wir die persönlichen Resultate der Kandidierenden anschauen, zeigt sich ein Bild, wie wir es von der CVP kennen. Wir holen am meisten Kandidatenstimmen pro Person, was ein gutes Qualitätsmerkmal unserer Kandidierenden ist.

Wenn wir uns in den Wahlkreisen Luzern, Luzern Land, Sursee und Entlebuch, in denen  wir angetreten sind, mit den anderen Jungparteien vergleichen, können wir folgendes festhalten: In der Stadt Luzern sind wir die stärkste bürgerliche Jungpartei. Dies war schon bei unserem letzten Antreten im Jahr 2007 der Fall. Im Wahlkreis Luzern Land haben wir zwar wie alle Bürgerlichen auch Wähleranteile verloren, aber viel mehr Personenstimmen pro Kandidierende erhalten als noch vor vier Jahren. In der Agglomeration ist die CVP nur noch mit 2 Kantonsräten vertreten. Im Wahlkreis Sursee haben wir knapp hinter den Jungen Grünen das zweitbeste Resultat erzielt, sind aber nur mit halb so vielen Kandidierenden angetreten. Mit unserem Resultat konnten wir mithelfen, dass die CVP den 8. Sitz halten konnte. Hanspeter Renggli (Ruswil) hat für ein riesiges Ausrufezeichen gesorgt. Mit 2860 Stimmen hat er ein fantastisches Resultat erzielt, fast 1000 Stimmen mehr als alle anderen jungen Kandidierenden. Im Entlebuch konnten wir einen Wähleranteil von fast 5% erreichen und haben nur 4 Stimmen weniger geholt als die Sozialdemokraten. Damit konnten wir wertvolle Stimmen für den  Sitzerhalt des 4. Sitzes beitragen und haben die andere angetretene Jungpartei, die Junge SVP, deutlich geschlagen.

Fazit und Ausblick
Trotz dem nicht befriedigenden Wahlausgang wegen den Sitzverlusten der CVP sind wir als JCVP zufrieden mit unseren Resultaten. Wir konnten Junge motivieren, zu kandidieren, zu wählen oder ganz einfach sich für unsere Demokratie zu engagieren. Es war ein spannender und wiederum lehrreicher Wahlkampf und es wird sicherlich nicht der letzte gewesen sein. 😉

Und es war auch motivierend für die Zukunft, denn wir haben viel positiven Zuspruch erhalten. Die «Zukunft» kommt bald, nämlich im Herbst. Wir werden wie vor vier Jahren versuchen, möglichst viele Junge zu einer Kandidatur zu motivieren. Denn mit den nur noch 9 Nationalratssitzen ist die Ausgangslage einmal mehr spannend und die CVP kann jede Unterstützung gebrauchen.

Für die nächsten Kantonsratswahlen gilt es, frühzeitig die Weichen zu stellen und wiederum in möglichst vielen, wenn nicht allen Wahlkreisen antreten zu können. Denn die JCVP würde dem Kantonsrat gut tun.

Über Erfolg und Wertschätzung 

Von Elias Meier, erschienen im JCVP-Magazin Jmpuls Ausgabe 2-2018

Wenn man gefragt wird, einen Artikel über Fairness im Sport zu verfassen, wäre es wohl naheliegend, über Gelbe Karten, Fouls und Videobeweise zu schreiben. Doch Fairness ist eben nicht nur das Einhalten von Regeln, sondern hat viele weitere Facetten. 

Konrad Stäheli ist der erfolgreichste Schweizer Sportler aller Zeiten; zumindest wenn man der entsprechenden Liste auf Wikipedia glaubt. Und trotzdem werden sich die meisten beim Lesen seines Namens wohl fragen: «Wer ist Konrad Stäheli und weshalb soll er erfolgreicher gewesen sein als die lebende Legende Roger Federer?» 

Paris, wir schreiben das Jahr 1900, Konrad Stäheli verlässt den Schiesstand nach dem 300m kniend Schiessen. Er hat soeben seine erste olympische Goldmedaille gewonnen; eine von vielen, wie sich später herausstellen sollte. Stäheli gewann an diesen Spielen insgesamt drei Goldmedaillen sowie eine Bronzemedaille, und da diese Olympischen Spiele ebenfalls als Weltmeisterschaften gewertet wurden, zählten die Medaillen zu den weiteren 38 goldenen, 17 silbernen und 10 bronzenen Medaillen, welche er bei Weltmeisterschaften zwischen 1898 und 1914 gewann. Beim Schiessen auf lebendige Tauben, welches an den Olympischen Spielen 1900 in Paris das einzige Mal durchgeführt wurde, trat Konrad Stäheli übrigens nicht an. 

Den Erfolg eines Sportlers lässt sich an den errungenen Siegen oder gewonnenen Medaillen messen. Doch die Wertschätzung oder Bekanntheit, welche eine Sportlerin oder ein Sportler erfährt, hat viele verschiedene Ursprünge. Wie viele Fans jubeln einem beim Wettkampf zu? Wurde das Geleistete im nationalen Fernsehen gezeigt? Wie hoch ist das Preisgeld, welches bei einem Sieg winkt? Welche Sponsoren klopfen nach einem Erfolgt mit einem Werbedeal an? Winkt am Folgetag die Titelseite in allen Zeitungen, oder wird es eine Randnotiz auf Seite 23? 

Die Relevanz einer Leistung fängt bei der Sportart an. Wer in der Schweiz mittels Sport regelmässige Anerkennung sucht, tut gut daran, sich dem Fussball, Radsport, Tennis oder Skifahren zu widmen. Denn obwohl die Schweiz zu den erfolgreichsten Nationen im Curling, Orientierungslauf oder Gleitschirmfliegen gehört, sind diese Sportler bestenfalls alle paar Jahre einmal im Rampenlicht.
Auch die investierte Zeit und Energie sind zweitrangig, wenn es darum geht eine sportliche Leistung zu bewerten. Ob ein Athlet über Jahre hinweg den eigenen Körper unter strengster Diät stählen muss, um einen Iron Man zu gewinnen, oder aber mit viel Talent und guten Augen zum besten Darts Spieler avanciert, ist, ohne dies werten zu wollen, bezüglich Aufwand wohl ziemlich unterschiedlich. Auf die Preisgelder, welche einem mit dem jeweiligen Aufwand winken, hat dies aber wiederum kaum Einfluss. Das Preisgeld für einen Gewinn des prestigeträchtigen IRONMAN Hawaii beträgt 120’000 USD, der Weltmeister im Darts erhält 160’000 USD. 

Ist es fair, dass über Erfolg und Wertschätzung nicht (nur) die eigene Leistung, gemessen an den eigenen Möglichkeiten, entscheidet? Wohl eher nicht. 

Es ist wie im echten Leben. Erfolg lässt sich schwer definieren. Für die einen ist es ein grosser persönlicher Erfolg, bei einem Marathon ins Ziel zu kommen. Für die anderen sind es die ersten Schritte, welche man nach einem Unfall wieder gehen kann. Und oftmals werden im Leben nicht diejenigen mit Wertschätzung belohnt, welche den grössten Einsatz leisten, sondern diejenigen, welche am lautesten schreien. 

Das Geldspielgesetz und seine gefährlichen Folgen

Ein Artikel aus dem JCVP Magazin Jmpuls von Elias Meier:
Am 10. Juni 2018 stimmen wir über das Referendum zum Geldspielgesetz (GSG) ab. Erwirkt haben diese Referendumsabstimmung die Schweizer Jungparteien von ganz links bis ganz rechts. Stein des Anstosses sind die im GSG vorgesehenen Netzsperren, welche ein Novum in der Schweiz wären.

Bis vor 20 Jahren war Geldspiel in der Schweiz, mit Ausnahme von einigen Kurorten, verboten. Das Spielbankgesetz schuf im Jahr 1998 die Grundlage, welche Casinos in der Schweiz unter strenger Regulierung erlaubte. Ausschlaggebend für diesen Entscheid war – wie könnte es anders sein – die Aussicht auf das schnelle Geld; nicht etwa nur aus Sicht der Spieler an Roulette-Tischen, sondern auch der Schweizer Parlamentarier mit Blick auf die Bundeskasse! Mit Erfolg: 300 Millionen Franken spült das Geldspiel jährlich in die Bundeskasse. Mit dem neuen Geldspielgesetz soll das Spielbankgesetz modernisiert und neu auch auf Angebote im Internet ausgeweitet werden.

Die vom Bundesrat ins Feld geführten Argumente für das neue Geldspielgesetz betreffen vor allem…
…die Sicherung des alljährlichen Milliardenbetrags für AHV/IV, Kultur, Soziales und Sport
…die Stärkung von Prävention und Schutz vor Spielsucht
…den verstärkten Kampf gegen Manipulationen bei Sportwetten und Geldwäscherei
…die steuerliche Befreiung von Spielgewinnen
…die Ausweitung des Gesetzes auf den Online-Markt

Insgesamt alles Argumente, welche auf den ersten Blick gut klingen, bei genauerem Hinschauen aber einige Fragen aufwerfen und am neuen Geldspielgesetz zweifeln lassen.

Die alljährlichen Milliardenbeträge für AHV/IV, Kultur, Soziales und Sport sollen durch die Vergabe von verpflichtenden Konzessionen gesichert werden. Würde man jedoch wie z.B. in Dänemark auch ausländische Anbieter konzessionieren, könnte man diese Beiträge an unsere Sozialwerke markant erhöhen. Mit der Verpflichtung von Spielbanken und Lotteriegesellschaften, spielsüchtige Personen vom Spielbetrieb auszuschliessen, will man Prävention und Schutz vor Spielsucht stärken. Auf die Forderung von Präventionsexperten, eine nationale Experten-Kommission für Spielsucht sowie eine zweckgebundene Abgabe zuhanden der Kantone zur Finanzierung der Kosten für die Spielsuchtbekämpfung zu schaffen, wurde aber leider verzichtet. Für die Bekämpfung von Manipulationen bei Sportwetten sowie Geldwäscherei werden neue Strafbestimmungen geschaffen und eine bessere Zusammenarbeit mit anderen Staaten soll angestrebt werden.
Über die Steuerfreiheit von Lottogewinnen von bis zu einer Million Franken lässt sich streiten, vor allem, weil dadurch die Attraktivität von Geldspielen gefördert und damit die Abgaben zugunsten der Allgemeinheit (AHV/IV, gemeinnützige Zwecke) erhöht werden sollen. Höhere Abgaben sind nur mit höheren Gewinnen der Anbieter möglich, was wiederum nur auf Kosten höherer Verluste durch Spielende funktioniert. Es liegt auf der Hand, was dies für die Prävention gegen Spielsucht oder die negativen finanziellen Konsequenzen für Spielende bedeutet.

Der umstrittenste Punkt ist jedoch die Bedeutung des GSG für die Freiheit im Internet. Die Öffnung des Schweizer Markts für Geldspiele im Internet ist längst an der Zeit. Mit dem GSG dürfen jedoch nur Anbieter mit einer Konzession für ein physisches Casino in der Schweiz Online-Angebote betreiben. Reine OnlineCasinos sind verboten und ausländische Anbieter werden durch Netzsperren vom Markt ausgeschlossen. Gemäss Bundesrat fehle die Handhabe zur Regulierung für ausländische Anbieter. Es sei nicht möglich diese zu verpflichten aus ihren Gewinnen einen Teil für das Gemeinwohl der Schweiz abzugeben und etwas gegen Spielsucht, Betrug und Geldwäscherei zu unternehmen. Das Argument trügt aber:
Die vorgesehenen Netzsperren dienen vorrangig der Sicherung von Geldern, welche bisher an ausländische Anbieter geflossen sind und nicht dem Schutz vor Spielsucht, Betrug und Geldwäscherei. Solche Sperren sind mit wenigen Klicks spielend leicht zu umgehen, ohne dass man sich damit strafbar macht. Schwierig dürfte es einzig beim Versteuern der durch die Umgehung der Sperre gemachten Gewinne werden, denn diese Möglichkeit ist nicht vorgesehen.

Eine staatlich verordnete Zensur ist ein schwerer Eingriff in die Funktionsweise des Internets und wirft ein übles Licht auf unseren demokratischen Rechtsstaat. Eine solche Internet-Zensur kennen wir
bisher nur aus Ländern wie Nordkorea, China oder Russland. Das GSG schafft ein Präjudiz für staatliche Eingriffe wie sie die demokratische Schweiz besser unterlassen sollte. Der Schaden, der dadurch angerichtet werden könnte, geht weit über das Thema Geldspiele hinaus. Wie lange wird es dauern, bis man z. B. Netflix sperrt, um unter dem Vorwand des Jugendschutzes die Abo-Gelder in der Schweiz zu halten? Wann wird Zalando ein Riegel geschoben mit dem vermeintlichen Argument der Prävention vor OnlineShopping-Sucht, wobei man eigentlich verlorenen Gewinnen nachtrauert?

Die sinnvolle Lösung sind nicht Netzsperren, sondern dass die ausländischen Online-Angebote integriert und die entsprechenden Unternehmen reguliert und besteuert werden. Für unsere Gesellschaft – dank Mehreinnahmen für unsere Sozialwerke. Für Spielsüchtige – durch tatsächliche und effektive Prävention und Schutz mit griffigen Massnahmen. Für das freie Internet – ohne Netzsperren, welche mit wenigen Klicks umgangen werden können. Deshalb sage ich am 10. Juni aus Überzeugung NEIN zum Geldspielgesetz
(GSG)!

Die JCVP Schweiz wird an der Delegiertenversammlung vom 14. April ihre Parole fassen.

 

Der neue JCVP-Präsident stellt sich vor

Auszug aus dem JCVP Magazin Jmpuls:
An der GV vom 10. November wurde Elias Meier als Nachfolger von Tobias Käch gewählt. An dieser Stelle stellt er sich vor und präsentiert als neuer JCVP-Präsident seine politischen Ziele!

Über mich – Mein Name ist Elias Meier, ich wurde am 14. Oktober 1990 in Luzern geboren und wohne in Oberkirch zusammen mit meiner Frau Selina, unseren beiden Söhnen Janoah (5) und Nemiah (1). Ich arbeite bei der Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees (SGV) AG als Teamleiter IT und studiere nebenbei Wirtschaftsinformatik am IBAW in Luzern.
Schon seit einiger Zeit bin ich politisch aktiv, und betätige mich dabei in folgenden Gremien:

  • Vorstand der JCVP Kanton Luzern
  • Vorstand der JCVP Wahlkreis Sursee
  • Delegierter der JCVP Schweiz
  • Vorstand der CVP Oberkirch
  • Vorstand der CVP Wahlkreis Sursee
  • Mitglied der Planungs- und Baukommission (PBK) Oberkirch
  • Leiter der Begleitgruppe Asyl in Oberkirch
  • Mitglied der Arbeitsgruppe Familienpolitik der CVP Schweiz

Mein neues Amt – Dank dem Engagement meines Vorgängers Tobias Käch, sowie dem Vorstand befindet sich die JCVP Kanton Luzern auf sehr gutem Kurs. Die Wahlen 2015 brachten zusätzlichen Aufwind und sorgten für die Neugründung der JCVP Wahlkreis Sursee und der JCVP Stadt Luzern. Ich habe das Privileg eine sehr gesunde und aktive Kantonalpartei übernehmen zu dürfen. Ich werde mein Bestes dafür tun, weiterhin auf Erfolgskurs zu bleiben.

Meine Ziele – Strukturell ist es mein Ziel, auch in den Wahlkreisen Willisau und Luzern Land eigene Wahlkreissektionen aufzubauen sowie die Aktivität der bestehenden Wahlkreissektionen zu fördern. Dabei können wir auch von der breit abgestützten Basis unserer Mutterpartei CVP profitieren, welche in allen Wahlkreisen und Ortschaften im Kanton Luzern vertreten ist. Um den involvierten Jungen mehr bieten zu können und weitere politisch interessierte Junge zu erreichen, soll ausserdem das Angebot an gesellschaftlichen und politischen Anlässen stetig erweitert werden. Thematisch möchte ich mit der JCVP mehr Einflussnahme in unserer Mutterpartei CVP sowie der Luzerner Politik erwirken. Als JCVP Kanton Luzern sind wir das Sprachrohr einer jungen Generation von Christdemokraten innerhalb der CVP sowie im Kanton Luzern und möchten Themen, beispielsweise mit eigenen Initiativen oder Vorstössen, proaktiv bewirtschaften und in den entsprechenden Gremien einbringen. Nicht zuletzt möchte  ich mit der JCVP Kanton Luzern weitere Erfolge an kommenden Wahlen erzielen, sei es das Halten unseres Einwohnerratssitzes in Kriens oder das Erlangen weiterer Sitze in Kommissionen sowie Stadt- und
Einwohnerräten. Langfristig ist mein Ziel, dass die JCVP Einsitz nimmt in den Kantonsrat. Ich bin fest davon überzeugt, dass der Einsitz von Jungparteien in solchen Gremien der beste Weg ist, um auch den Anliegen von uns Jungen politische Relevanz zu geben.