Ein Artikel aus dem JCVP Magazin Jmpuls von Elias Meier:
Am 10. Juni 2018 stimmen wir über das Referendum zum Geldspielgesetz (GSG) ab. Erwirkt haben diese Referendumsabstimmung die Schweizer Jungparteien von ganz links bis ganz rechts. Stein des Anstosses sind die im GSG vorgesehenen Netzsperren, welche ein Novum in der Schweiz wären.
Bis vor 20 Jahren war Geldspiel in der Schweiz, mit Ausnahme von einigen Kurorten, verboten. Das Spielbankgesetz schuf im Jahr 1998 die Grundlage, welche Casinos in der Schweiz unter strenger Regulierung erlaubte. Ausschlaggebend für diesen Entscheid war – wie könnte es anders sein – die Aussicht auf das schnelle Geld; nicht etwa nur aus Sicht der Spieler an Roulette-Tischen, sondern auch der Schweizer Parlamentarier mit Blick auf die Bundeskasse! Mit Erfolg: 300 Millionen Franken spült das Geldspiel jährlich in die Bundeskasse. Mit dem neuen Geldspielgesetz soll das Spielbankgesetz modernisiert und neu auch auf Angebote im Internet ausgeweitet werden.
Die vom Bundesrat ins Feld geführten Argumente für das neue Geldspielgesetz betreffen vor allem…
…die Sicherung des alljährlichen Milliardenbetrags für AHV/IV, Kultur, Soziales und Sport
…die Stärkung von Prävention und Schutz vor Spielsucht
…den verstärkten Kampf gegen Manipulationen bei Sportwetten und Geldwäscherei
…die steuerliche Befreiung von Spielgewinnen
…die Ausweitung des Gesetzes auf den Online-Markt
Insgesamt alles Argumente, welche auf den ersten Blick gut klingen, bei genauerem Hinschauen aber einige Fragen aufwerfen und am neuen Geldspielgesetz zweifeln lassen.
Die alljährlichen Milliardenbeträge für AHV/IV, Kultur, Soziales und Sport sollen durch die Vergabe von verpflichtenden Konzessionen gesichert werden. Würde man jedoch wie z.B. in Dänemark auch ausländische Anbieter konzessionieren, könnte man diese Beiträge an unsere Sozialwerke markant erhöhen. Mit der Verpflichtung von Spielbanken und Lotteriegesellschaften, spielsüchtige Personen vom Spielbetrieb auszuschliessen, will man Prävention und Schutz vor Spielsucht stärken. Auf die Forderung von Präventionsexperten, eine nationale Experten-Kommission für Spielsucht sowie eine zweckgebundene Abgabe zuhanden der Kantone zur Finanzierung der Kosten für die Spielsuchtbekämpfung zu schaffen, wurde aber leider verzichtet. Für die Bekämpfung von Manipulationen bei Sportwetten sowie Geldwäscherei werden neue Strafbestimmungen geschaffen und eine bessere Zusammenarbeit mit anderen Staaten soll angestrebt werden.
Über die Steuerfreiheit von Lottogewinnen von bis zu einer Million Franken lässt sich streiten, vor allem, weil dadurch die Attraktivität von Geldspielen gefördert und damit die Abgaben zugunsten der Allgemeinheit (AHV/IV, gemeinnützige Zwecke) erhöht werden sollen. Höhere Abgaben sind nur mit höheren Gewinnen der Anbieter möglich, was wiederum nur auf Kosten höherer Verluste durch Spielende funktioniert. Es liegt auf der Hand, was dies für die Prävention gegen Spielsucht oder die negativen finanziellen Konsequenzen für Spielende bedeutet.
Der umstrittenste Punkt ist jedoch die Bedeutung des GSG für die Freiheit im Internet. Die Öffnung des Schweizer Markts für Geldspiele im Internet ist längst an der Zeit. Mit dem GSG dürfen jedoch nur Anbieter mit einer Konzession für ein physisches Casino in der Schweiz Online-Angebote betreiben. Reine OnlineCasinos sind verboten und ausländische Anbieter werden durch Netzsperren vom Markt ausgeschlossen. Gemäss Bundesrat fehle die Handhabe zur Regulierung für ausländische Anbieter. Es sei nicht möglich diese zu verpflichten aus ihren Gewinnen einen Teil für das Gemeinwohl der Schweiz abzugeben und etwas gegen Spielsucht, Betrug und Geldwäscherei zu unternehmen. Das Argument trügt aber:
Die vorgesehenen Netzsperren dienen vorrangig der Sicherung von Geldern, welche bisher an ausländische Anbieter geflossen sind und nicht dem Schutz vor Spielsucht, Betrug und Geldwäscherei. Solche Sperren sind mit wenigen Klicks spielend leicht zu umgehen, ohne dass man sich damit strafbar macht. Schwierig dürfte es einzig beim Versteuern der durch die Umgehung der Sperre gemachten Gewinne werden, denn diese Möglichkeit ist nicht vorgesehen.
Eine staatlich verordnete Zensur ist ein schwerer Eingriff in die Funktionsweise des Internets und wirft ein übles Licht auf unseren demokratischen Rechtsstaat. Eine solche Internet-Zensur kennen wir
bisher nur aus Ländern wie Nordkorea, China oder Russland. Das GSG schafft ein Präjudiz für staatliche Eingriffe wie sie die demokratische Schweiz besser unterlassen sollte. Der Schaden, der dadurch angerichtet werden könnte, geht weit über das Thema Geldspiele hinaus. Wie lange wird es dauern, bis man z. B. Netflix sperrt, um unter dem Vorwand des Jugendschutzes die Abo-Gelder in der Schweiz zu halten? Wann wird Zalando ein Riegel geschoben mit dem vermeintlichen Argument der Prävention vor OnlineShopping-Sucht, wobei man eigentlich verlorenen Gewinnen nachtrauert?
Die sinnvolle Lösung sind nicht Netzsperren, sondern dass die ausländischen Online-Angebote integriert und die entsprechenden Unternehmen reguliert und besteuert werden. Für unsere Gesellschaft – dank Mehreinnahmen für unsere Sozialwerke. Für Spielsüchtige – durch tatsächliche und effektive Prävention und Schutz mit griffigen Massnahmen. Für das freie Internet – ohne Netzsperren, welche mit wenigen Klicks umgangen werden können. Deshalb sage ich am 10. Juni aus Überzeugung NEIN zum Geldspielgesetz
(GSG)!
Die JCVP Schweiz wird an der Delegiertenversammlung vom 14. April ihre Parole fassen.